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   LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19   

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LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19 (https://dejure.org/2021,53166)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2021 - L 6 AS 359/19 (https://dejure.org/2021,53166)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - L 6 AS 359/19 (https://dejure.org/2021,53166)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R

    Krankenversicherung - volljähriger Versicherter - Versorgung mit Brillengläsern

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Andererseits gebe das BSG bereits in einem Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R, Rn. 31- 33 - zu bedenken, dass verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Sicherung des Existenzminimums bestehen würden, "wenn die medizinisch notwendige Versorgung mit einer Sehhilfe im Einzelfall besonders kostenaufwendig sei und der betroffene Versicherte nicht über die wirtschaftlichen Mittel zur Selbstversorgung verfüge".

    Das BSG hat es nicht beanstandet, dass der Gesetzgeber in § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V nur den Versicherten die Versorgung mit einer Sehhilfe zugesteht, die auf beiden Augen an einer schweren Sehbeeinträchtigung leiden (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 29, juris).

    Dies ändere jedoch nichts daran, dass es sich zwar nicht um ein zwingendes, jedoch nachvollziehbares Konzept handelte, wenn sich der Gesetzgeber darauf beschränke, nur für die Versicherten einen Anspruch zu formulieren, die auch mit bestmöglicher Korrektur (weiterhin) unter einer schweren Sehbeeinträchtigung litten (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 29, juris).

    Der GKV-Leistungskatalog dürfe auch von finanzpolitischen Erwägungen mitbestimmt sein (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 30, juris).

    Darauf hat die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2016, Az. B 3 KR 21/15 R).

    Der Senat teilt die im BSG-Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R - angesprochenen verfassungsrechtlichen Zweifel des 3. Senats (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 30 f, juris).

    In dem vom BSG entschiedenen Fall hatte der zuständige Senat keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Sicherung des Existenzminimums nach Art. 1 und 2 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip gesehen, da Anhaltspunkte dafür gefehlt hätten, dass dem dortigen Kläger die Eigenfinanzierung unzumutbar gewesen sei (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 30, juris).

    Es wird zu prüfen sein, ob für solche Ausnahmefälle eine finanzielle Beteiligung der GKV in Betracht gezogen werden muss, insbesondere, wenn der Betroffene aus medizinischen Gründen angemessen nur mit Kontaktlinsen versorgt werden kann" (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 49, Rn. 30, juris).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Der Beklagte hat zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen im angefochtenen Widerspruchsbescheid verwiesen und sodann auf die Entscheidung des BSG vom 26.05.2011 zum Aktenzeichen B 14 AS 146/10 R.

    Der Anspruch auf Leistungen nach der Härtefallregelung in § 21 Abs. 6 SGB II in der Fassung ab dem 03.06.2010 stelle jedoch als Anspruch auf einen Mehrbedarf keinen eigenständigen und von der Höhe der Regelleistung abtrennbaren Streitgegenstand dar (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2014, Az.: B 14 AS 30/13 R; BSG, Urteil vom 26.05.2011, Aktenzeichen B 14 AS 146/10 R), der eines eigenständigen Antrags bedürfe, sondern sei hier von dem am 31.08.2016 gestellten Leistungsantrag mitumfasst, über den der Beklagte mit Bescheid vom 01.09.2016 unter konkludenter Ablehnung eines Leistungsanspruchs nach § 21 Abs. 6 SGB II entschieden habe.

    So habe das BSG entschieden, dass die Kosten einer Krankenbehandlung bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB V oder (ergänzend) durch die Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II abgedeckt seien (BSG, B 14 AS 146/10 R).

    Im Sinne der auch vom Sozialgericht Kassel zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R - würde sich vorliegend auch keine grundrechtsrelevante Beeinträchtigung durch eine nicht ausreichende Krankenbehandlung oder eine nicht ausreichende Versorgung mit einem Hilfsmittel ergeben, die ggf. durch Leistungen nach dem SGB II abzuwenden wäre.

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R) könne es sich hinsichtlich eines geltend gemachten Bedarfs zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung dem Grunde nach um ein Bedürfnis mit Grundrechtsbezug handeln, der durch die Berücksichtigung eines entsprechenden Mehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 SGB II abzudecken wäre.

    Der 14. Senat des Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) ausgeführt, dass das eine ausreichende medizinische Versorgung umfassende, sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei Hilfebedürftigen nach dem SGB II in erster Linie durch ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 2a SGB V) sichergestellt wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -, Rn. 32, juris).

    Wenn nach dem Grundsicherungsrecht Kosten für medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, grundsätzlich aus dem Regelsatz zu bestreiten sind (so BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13, RdNr 24-26), dürfte eine Zuweisung medizinisch notwendiger Leistungen zum Bereich der Eigenverantwortung ohne Härtefallregelung zumindest verfassungsrechtlich problematisch sein (vgl. Wenner in Wallrabenstein/Ebsen , Stand und Perspektiven der Gesundheitsversorgung, 2014, S. 115, 130 ff sowie derselbe in GesR 2009, 169, 174).

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Ihre hochgradige Sehstörung kann ebenso nicht in der Bewertung mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auf eine Stufe gestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R -, SozR 4-2500 § 27 Nr. 16, Rn. 13).

    Eine drohende Erblindung kommt als eine solche Erkrankung in Betracht (vgl. BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr. 31; BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr. 31); hochgradige Sehstörungen reichen demgegenüber noch nicht aus (vgl. BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 Rn. 13 ff zur starken Kurzsichtigkeit kombiniert mit Astigmatismus bei Kontaktlinsen- und Brillenunverträglichkeit) (BSG, Beschluss vom 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B -, Rn. 10, juris).

    Das BSG sah im Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R -, SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 keine grundrechtsorientierte Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer hochgradigen Sehstörung (starke Kurzsichtigkeit kombiniert mit Astigmatismus bei Kontaktlinsen- und Brillenunverträglichkeit) als gerechtfertigt an, da eine notstandsähnliche Situation fehle.

    Das gilt erst recht, wenn - wie vorliegend - der zuletzt behandelnde Nasenoperateur bestätigte, dass jedenfalls nach Abheilung der Operationsnarben - drei Monate nach der Operation - das Tragen einer Brille möglich sei, und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung darauf hinwies, dass diverse andere Versorgungsmöglichkeiten für die Fehlsichtigkeit bestanden, etwa Entlastung des Nasenrückens durch Gewichtsverlagerung einer Sehhilfe auf die Ohrmuscheln" (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R -, SozR 4-2500 § 27 Nr. 16, Rn. 18, juris).

  • BSG, 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B

    Kostenerstattung für eine Behandlung mit Transkornealer

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Eine drohende Erblindung kommt als eine solche Erkrankung in Betracht (vgl. BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr. 31; BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr. 31); hochgradige Sehstörungen reichen demgegenüber noch nicht aus (vgl. BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 Rn. 13 ff zur starken Kurzsichtigkeit kombiniert mit Astigmatismus bei Kontaktlinsen- und Brillenunverträglichkeit) (BSG, Beschluss vom 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B -, Rn. 10, juris).

    Das Vorliegen der Schwere einer Erkrankung im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V erfordert nach der Rechtsprechung des BSG in zeitlicher Hinsicht eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer in einem gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik, wie sie für einen zur Lebenserhaltung bestehenden akuten Behandlungsbedarf typisch ist (BSG, Beschluss vom 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B -, Rn. 11, juris).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (stRspr, vgl. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr. 20; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr. 32; BSG SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 und RdNr. 21), sodass Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl. nur BVerfG Beschluss vom 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 = NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr. 25; BSG, Beschluss vom 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B -, Rn. 11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16

    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Um zu vermeiden, dass im Rahmen dieser steuerfinanzierten Leistungen nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin eröffnet wird, kommt die Übernahme von Kosten für gesundheitsbedingte Mehrbedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II von vornherein nur dann in Betracht, wenn vor Beginn und während der betreffenden Behandlungsmaßnahme ein hinreichender Anlass zu der betreffenden Intervention bestanden hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -, Rn. 32, juris).

    D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 390/10 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -Rn. 32, juris).

    Der 14. Senat des Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) ausgeführt, dass das eine ausreichende medizinische Versorgung umfassende, sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei Hilfebedürftigen nach dem SGB II in erster Linie durch ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 2a SGB V) sichergestellt wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -, Rn. 32, juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedarf es für Mehrbedarfe keiner gesonderten Antragstellung, da diese untrennbare Bestandteile des Arbeitslosengeldes II sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 15, Rn. 9f, juris; sowie BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R, Rn. 14 juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2020 - L 6 AS 1651/17 -, Rn. 47, juris).

    Mit dem Antrag wird mithin ein Hilfebedarf geltend gemacht, der alle Leistungen umfasst, die der Sicherung des Lebensunterhalts in Form des ALG II dienen (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -, SozR 4-4200 § 28 Nr. 3, Rn. 14, juris), was den Mehrbedarf daher miteinschließt.

  • LSG Hessen, 12.05.2021 - L 6 AS 190/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Für einen wiederkehrenden Bedarf müsste die Neuanschaffung deshalb innerhalb eines Jahres nicht nur einmal getätigt worden sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.10.2020 - L 7 AS 66/19 -, Rn. 35, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 12.05.2021 - L 6 AS 190/19 -, Rn. 80 , juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) besteht ein unabweisbarer Bedarf erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, Az: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, Rn. 208; Hessisches LSG, Urteil vom 12.05.2021 - L 6 AS 190/19 -, Rn. 28 , juris).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Das BSG hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem sogenannten Nikolaus-Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 (BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr. 33), als dessen Konkretisierung § 2 Abs. 1a SGB V erlassen wurde ( BT-Drucks 17/6906, S. 52 ) , zum Anspruch auf Krankenbehandlung in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung in der Folgezeit näher konkretisiert und hat dabei in die grundrechtsorientierte Auslegung auch Erkrankungen einbezogen, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbar sind, wie etwa der nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R -, Rn. 20, juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Die Festbetragsregelung ermächtigt als Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu Leistungsbegrenzungen nur im Hinblick auf die Kostengünstigkeit der Versorgung, nicht aber zu Einschränkungen des GKV-Leistungskatalogs; kann mit einem Festbetrag die nach dem GKV-Leistungsstandard gebotene Versorgung nicht für grundsätzlich jeden Versicherten zumutbar gewährleistet werden, bleibt die Krankenkasse weiterhin zur Sachleistung verpflichtet (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, BSGE 105, 170-188, SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, SozR 4-2500 § 33 Nr. 28).
  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Auszug aus LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (stRspr, vgl. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr. 20; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr. 32; BSG SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 und RdNr. 21), sodass Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl. nur BVerfG Beschluss vom 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 = NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr. 25; BSG, Beschluss vom 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B -, Rn. 11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - L 7 AY 5085/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung nach Beiladung iS von § 75 Abs 5 SGG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2019 - L 7 AS 1649/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 1 KR 178/17

    Hilfsmittelfestbetrag; Festbetragsfestsetzung; Einlagen; Klagebefugnis

  • LSG Hessen, 14.02.2018 - L 6 AS 27/17
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10

    Anspruch auf über den SGB-II -Regelbedarf hinausgehende Leistungen

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - L 6 AS 1651/17

    SGB II: Conterganrente nicht anrechenbar

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

  • LSG Bayern, 09.03.2017 - L 7 AS 167/17

    Mehrbedarfsleistungen im Zusammenhang mit einer cranio-mandibulären Dysfunktion

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 7 AS 66/19

    Kostenübernahme eines Tablets zwecks Teilnahme an einer iPad-Klasse als Zuschuss

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

  • LSG Bayern, 29.11.2011 - L 11 AS 888/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2014 - L 2 AS 407/14

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine Gleitsichtbrille aus dem

  • LSG Hamburg, 21.11.2012 - L 4 AS 6/11

    Kostenübernahme für die Versorgung mit verschiedenen Sehhilfen sowie Pflegemittel

  • SG Kassel, 24.06.2019 - S 8 AS 585/17
  • BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 81/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob auch die im Regelbedarf berücksichtigten Aufwendungen für Gesundheitspflege (Abteilung 6 mit einem - fortgeschrieben auf 2015 - Betrag von 17, 15 Euro; vgl Schwabe, ZfF 2015, 1, 2) in die Beurteilung der Erheblichkeit einzubeziehen sind (vgl zum Mehrbedarf bei gesundheitsbedingten Aufwendungen BSG vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R - BSGE 108, 235 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 13, RdNr 25-26; BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - BSGE 115, 77 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 16, RdNr 22; zusammenfassend BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 8/14 R - BSGE 119, 7 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 22, RdNr 33-34; zuletzt BSG vom 26.11.2020 - B 14 AS 23/20 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 34 RdNr 23; Hessisches LSG vom 1.12.2021 - L 6 AS 359/19 - juris RdNr 118 ff) .
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